Praxis Dres. Stefanie und Wilhelm Ladewig

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Abklärung über die empfohlene Behandlung benötigen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sprechstundentermine ist dabei vom Gesetzgeber eng begrenzt.
Ab 01.04.2018 ändern sich die Vorschriften:
Sie müssen dann vor Aufnahme einer Psychotherapie verpflichtend mindestens 50 Minuten Sprechstunde nachweisen.
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