Praxis Dres. Stefanie und Wilhelm Ladewig

Formalien

Kassenpatienten:

Sie kommen mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, zusätzlich können Sie auch eine Überweisung mitbringen, diese ist aber keine Voraussetzung.

Welche Formalitäten müssen erfüllt sein?

Psychotherapie ist eine gesetzlich verankerte Leistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie in den letzten 2 Jahren keine Psychotherapie hatten, werden nach mindestens 2 verpflichtenden Probesitzungen üblicherweise zunächst ohne nähere Prüfung 12 Sitzungen nach Ausfüllen eines Antragsformulars unter Mitteilung der Diagnose genehmigt. Frühestens nach Ablauf der ersten 7 Sitzungen können weitere 12 Sitzungen beantragt werden, die im allgemeinen auch ohne nähere Prüfung genehmigt werden. Informieren Sie uns bitte, ob bereits eine Psychotherapie stattgefunden hat.

Die Therapiefrequenz kann dabei im Therapieverlauf variieren. Üblicherweise beträgt sie 1x/Woche.

Sollte sich nach spätestens 20 Sitzungen abzeichnen, dass eine längere Therapie erforderlich ist, bestehen Verlängerungsmöglichkeiten, wobei dann ein ausführlicher Krankheits- und Verlaufsbericht ohne Namensnennung des Patienten/der Patientin in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt wird, die diesen Umschlag ungeöffnet an einen neutralen psychotherapeutischen Gutachter weiterleitet, der dann über den Antrag entscheidet.

Privatpatienten:

Da Privatversicherungsverträge nicht wie Kassenverträge genormt sind, sollten Sie mit ihrer Versicherung folgendes abklären:

Für wie viele Therapiesitzungen werden die Kosten übernommen (pro Jahr und insgesamt)?
Ist eine vorherige Beantragung erforderlich und wenn ja, in welcher Form (evtl. Formulare zusenden lassen)?
Bei der Kombination Beihilfe + private Krankenversicherung: Wer übernimmt wie viel % der Behandlungskosten?

Welche Formalitäten müssen erfüllt sein?

Viele Kostenträger verlangen zwischen der Beendigung einer Psychotherapie und einer erneuten Genehmigung eine Frist von 2 Jahren. Informieren Sie uns bitte, ob bereits eine Psychotherapie stattgefunden hat.

Honorar pro Einzelsitzung z.Zt. 92,51€ (2,3-facher Satz GOÄ/GOP)

Die Antragsunterlagen für den Antrag auf Psychotherapie müssen bei der Beihilfe und/oder der Krankenkasse angefordert werden. Das Vorgehen bei Beantragung einer Psychotherapie sowie die Frage der Kostenübernahme muss mit diesen Stellen geklärt werden. In der Regel erkennen die Kassen die Bewilligung der Beihilfe an. Die erforderlichen Unterlagen sollten uns zeitnah übergeben werden. Die Formulare dazu befinden sich in den Unterlagen, die auf Antrag von der Kasse oder Beihilfe zugeschickt werden. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn alle Unterlagen vollständig ausgefüllt sind.

Es wird üblicherweise eine Langzeittherapie mit einem Behandlungskontingent von 50 Sitzungen beantragt. Sofern die Krankenkasse die Kosten für weniger Sitzungen übernimmt, können auch weniger Therapiestunden beantragt bzw. in Anspruch genommen werden. Je nach Versicherungsvertrag bestehen darüber hinaus Verlängerungsmöglichkeiten.

Bis zu 5 Probesitzungen können ohne gesonderte Genehmigung des Kostenträgers absolviert werden. Nach den Probesitzungen kann die Therapie erst beginnen, wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und/oder Beihilfe bewilligt ist. Sitzungen, die auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits vor der Genehmigung erbracht werden sollen, müssen unter Umständen von Ihnen vergütet werden.

Die Therapiefrequenz kann im Therapieverlauf variieren. Üblicherweise beträgt sie 1x/Woche.
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